Kapitel 4: Finanzen
Artikel 14: Einnahmen
Die Einnahmen der Vereinigung sind:
a) die Mitgliederbeiträge ;
b) die Spenden und Legate;
c) die Subventionen ;
d) die Erträge aus speziellen Aktionen;
e) die Zinserträge.
Artikel 15: Haftung
Für die Verpflichtungen der Vereinigung haftet nur dasVereinsvermögen. Die Vereinigung haftet auf keinem Fall für die Verpflichtungen einer Sektion oder einer angeschlossenen Gruppierung.
Artikel 16: Rechnung
Das Rechnungsjahr der Vereinigung entspricht dem Kalenderjahr. Nach der Prüfung durch den Vorstand werden die Rechnung und Revisorenbericht der Delegiertenversammlung zur Annahme und zur Entlastung des Kassiers und des Vorstands vorgelegt.