Kapitel 1 : Name, Sitz und Zweck
Artikel 1 : Name, Sitz und Zweck
a) Unter dem Namen Freiburgische Rentnervereinigung (FRV) besteht eine Vereinigung im Sinn von Art. 60ff ZGB. (Zivilgesetzbuch);
b) Der Sitz der Vereinigung wird durch den Kantonalvorstand bestimmt;
c) Die Vereinigung ist politisch unabhängig und konfessionell neutral;
d) Die Vereinigung ist Mitglied der Schweizerischen Rentnervereinigung (SRV). Sie kann anderen Organisationen beitreten, die Ziele anstreben.
Artikel 2 : Ziele
Die Vereinigung bezweckt :
a) Rentnervereine zu gründen, sie zusammen zu bringen und zu fördern, um die Solidarität unter den Generationen zu stärken;
b) die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten;
c) die Integration der älteren Generationen in sozialen und kulturellen Bereichen zu fördern;
d) die Rentner zu ermutigen, sich freiwillig an gemeinnützig Aktivitäten zu beteiligen ;
e) den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen den Generationen zu fördern;
f) Ihre Mitglieder sachdienlich zu informieren.