Kapitel 6: Statutenrevision und Schlussbestimmungen
Artikel 18: Revision
Eine vollständige oder Teilrevision der Statuten wird von der Delegiertenversammlung mit einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen beschlossen, sofern die Revision traktandiert wurde.
Artikel 19 : Schlussbestimmungen
Die vorliegenden Statuten ersetzen die von der Delegiertenversammlung am 19. Mai 2005 in Heitenried genehmigten Statuten.
Angenommen und verabschiedet an der Delegiertenversammlung in Pringy am 20. Mai 2015 mit sofortigem Inkrafttreten.